Seit Anfang Juli 2023 ist das Gesetz, das hinweisgebende Personen schützen soll in Kraft. Doch es gibt nicht nur Befürworter des neuen Gesetzes. Kritiker weisen auf die Möglichkeit eines Missbrauchs von internen Meldesystemen hin. Weiters soll hinter der Einrichtung eines solchen Systems ein zu hoher personeller, bürokratischer und finanzieller Aufwand stecken.
Was ist dran an der Kritik?
Das Hinweisgeberschutzgesetz hat den klaren Auftrag, Personen zu schützen, die auf Probleme oder Missstände innerhalb einer Organisation aufmerksam machen wollen. Egal ob es sich dabei um persönliche Anliegen oder unternehmensbezogene Missstände handelt. Bisher mussten hinweisgebende Personen mit der Sorge leben, dass ihnen Nachteile entstehen, sollten sie sich beschweren. Durch das Gesetz wird eine Anonymität und der vollkommene Schutz dieser Personen gewährleistet.
Die gemeldeten Probleme innerhalb eines Unternehmens können weitere Ungereimtheiten vermeiden und somit auch zum wirtschaftlichen Erfolg beitragen. Außerdem führt es zu einer Imageverbesserung und ein höheres Vertrauen der Mitarbeitenden, wenn sie das Gefühl haben, ihre Anliegen werden gehört und ernstgenommen.
Die Gefahr, ein solches Meldesystem zu missbrauchen kann durch eine transparente Unternehmenskultur abgewendet werden, in der MitarbeiterInnen gleichermaßen auf die Möglichkeiten einer Meldung und auf die rechtlichen Konsequenzen einer Falschmeldung hingewiesen werden. Auch der personelle, bürokratische und finanzielle Aufwand ist bei weitem nicht so hoch, wie von Kritikern bemängelt. Für die Einrichtung und Betreuung einer internen Meldestelle reicht eine Person bzw. kann diese sogar ausgelagert werden und durch den Einsatz einer Software kann auch der finanzielle Aufwand minimiert werden.
Was muss beachtet werden?
Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen eine solche interne Meldestelle in ihrem Unternehmen implementieren. Diese Systeme müssen die volle Anonymität der hinweisgebenden Person versichern und auch der Personen, die in der Meldung erwähnt werden. Der gesamte Gegenstand der Meldung ist vertraulich zu behandeln und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen darf deren Identität auch anderen Personen gegenüber offengelegt werden.
Weiters muss eine Bestätigung des Eingangs der Meldung nach maximal 7 Tagen erfolgen und innerhalb von drei Monaten muss der Person eine Meldung über ergriffene oder geplante Folgemaßnahmen zugeschickt werden.
Das Wichtigste dabei ist es, dass Unternehmen das Gesetz rechtskonform umsetzen. Dabei können Softwarelösungen wie das Meldesystem i-INFORM von PROVENTOR helfen, das alle EU-Richtlinien erfüllt, vollkommen anonym und sicher ist. Das System kann weiters auch als digitaler Brief- bzw. Kummerkasten verwendet werden. So können vordefinierte Personen darauf zugreifen und Anregungen, Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge Ihrer Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten aufnehmen und automatisch den richtigen Bearbeitern zuordnen. Dies kann getrennt von den vorgeschriebenen Meldekategorien umgesetzt werden, sodass die zugewiesenen Personen nur jene Meldungen erhalten, welche für sie vorgesehen sind.
i-INFORM hilft Ihnen also nicht nur dabei, das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen, sondern auch die Mitarbeiterkommunikation und Feedbackkultur innerhalb Ihres Unternehmens auf eine neue Ebene zu heben.
Bei Interesse an unserer Software, kontaktieren Sie uns gerne! Wir finden das passende System für Ihr Unternehmen.