AGB
1. Geltungsbereich der AGB
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beziehungen zwischen dem Kunden einerseits und der PROVENTOR e-solutions GmbH („Provider“) andererseits aus der Nutzung von „Services“ und der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Provider hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
AGB des Kunden widerspricht der Provider hiermit ausdrücklich.
Änderungen der AGB und der Preisliste werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn er den geänderten AGB oder der geänderten Preisliste nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Die vorliegenden AGB sind für den Einsatz gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, konzipiert.
2. Über die Leistungen des Providers
Der Provider bietet Softwarelösungen in den Bereichen „Sicherheit“, „Kommunikation“, „E-Learning“ sowie korrespondierende Schulungs- und Beratungsdienstleistungen an.
Die Services werden vom Provider grundsätzlich in Form einer Software as a Service-Lösung (SaaS) bereitgestellt. Vertragsgegenständlich ist die laufende Bereitstellung des Zugangs zu diesen Services.
Dem Kunden werden grundsätzlich keinerlei urheberrechtlichen Verwertungs-, Nutzungs- oder Bearbeitungsrechte an der dem Service zugrundeliegenden Software (Ausnahme für Apps siehe Punkt 4. der AGB) oder den Serviceinhalten (siehe Punkt 3. der AGB) eingeräumt.
Die Services des Providers enthalten Vorschläge und Empfehlungen, wie (gesetzliche) Dokumentationspflichten erfüllt werden können, jedoch keine verbindlichen Ratschläge. Der Kunde hat selbst zu entscheiden, ob er den Vorschlägen folgt, diese verwirft oder auf andere Weise entspricht.
Der Provider rät dem Kunden in jedem Fall, die Vorschläge auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und sich diesbezüglich von geeigneten Fachmännern/Fachfrauen beraten zu lassen.
Für die Einhaltung von ihn treffenden gesetzlichen Dokumentationspflichten bleibt alleine der Kunde verantwortlich; dabei sollen ihn die Services unterstützen.
3. Leistungen
Die vertragsgegenständlichen Services können vom Provider je nach Servicepaket auf eine bestimmte Anzahl von Mandanten und/oder Benutzer beschränkt werden.
Die Setupgebühr beinhaltet die Einrichtung des technischen Zugangs zu den Services und eine Kurzeinweisung im Wege der Telekommunikation.
Weitere Schulungen und Dienstleistungen des Providers sind vom Kunden gesondert zu beauftragen und zu bezahlen.
Sofern für den Auftrag kein gesondertes Honorar vereinbart wurde, verrechnet der Provider den vereinbarten Stundensatz, ist ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart, einen Stundensatz in der Höhe von netto € 150,00.
In dem Honorar nicht enthalten sind Barauslagen, An- und Abreise- sowie Unterbringungskosten, die – sofern keine ausdrückliche gegenteilige Regelung getroffen wurde – der Provider dem Kunden gesondert in Rechnung stellen kann.
4. Apps
Der Provider kann dem Kunden auch Apps zum Download anbieten. Die Bedingungen des Downloads der Apps werden am Bildschirm des Endgerätes ausgewiesen.
Die Apps können erforderlich sein, um die Services des Providers nutzen zu können.
Die Apps stehen in ihrer Gesamtheit im Eigentum des Providers und sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erwirbt das nicht ausschließliche, jedoch zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, eine Kopie der App für seine eigenen Zwecke auf dem Endgerät zu speichern.
Beim Download gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops (z.B. iTunes, Google Play Store), auf die der Provider keinen Einfluss hat.
Updates der Apps hat der Kunde ausdrücklich zuzustimmen; diese Zustimmung kann auch im Vorhinein erteilt werden.
5. Rechte an den Serviceinhalten
Die Serviceinhalte stehen in ihrer Gesamtheit und in ihren Teilen im Eigentum des Providers und sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an den Serviceinhalten (oder Teilen davon) verbleiben ausschließlich beim Provider.
Dem Kunden werden aufgrund des Abonnements keinerlei Urheber-, Verwertungs-, Lizenz- oder Bearbeitungsrechte an den Serviceinhalten (oder Teilen davon) eingeräumt.
Jegliche urheberrechtliche Verwertung der Serviceinhalte (oder Teilen davon) durch den Kunden ist untersagt und verwirklicht eine (zivil- wie strafrechtliche sanktionierte) Urheberrechtsverletzung.
6. Registrierung
Sofern nicht bereits zuvor ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde, erklärt der Kunde spätestens mit der Registrierung verbindlich sein Vertragsangebot auf Nutzung der Services, das vom Provider durch Freischaltung angenommen werden kann.
Bei der Registrierung hat der Kunde die abgefragten Daten, insbesondere seine Firma, die Geschäftsanschrift, die Ansprechperson sowie seine E-Mail-Adresse, bekanntzugeben und die AGB in der gültigen Fassung zu akzeptieren.
Der Provider ist berechtigt, das Angebot des Kunden zur Freischaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Dem Kunden obliegt die Sicherung und Geheimhaltung der Zugangsdaten zu seinem personalisierten Online-Bereich. Der Provider empfiehlt, ein sicheres Passwort zu verwenden.
7. Nutzung von kostenpflichtigen Services
Die Services des Providers sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Die Abrechnung der laufenden Nutzungsgebühren erfolgt über die vorgegebenen Zahlungsmöglichkeiten, wobei auch Payment-Provider zum Einsatz kommen können.
Soweit die Zahlungsabwicklung über einen Online-Store wie iTunes oder Google Play Store erfolgt, so übermittelt dieser dem Kunden einen Beleg, der den Provider als Verkäufer, das Produkt und den Preis nennt. Die Abwicklung des Kauf- und Zahlungsvorganges erfolgt in diesem Fall über das Online-Store-Konto des Kunden.
Bei der Zahlungsabwicklung gelten die AGB des Payment-Providers bzw. des Online-Stores, auf die der Provider keinen Einfluss hat.
Die ausgewiesenen Nutzungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig, das gilt insbesondere auch für Paketbuchungen mit einer Vorauszahlung für einen bestimmten Zeitraum.
Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, handelt es sich bei den Preisangaben um Nutzungsentgelte je Jahr. Die jährlichen Nutzungsgebühren sind jeweils im Vorhinein zur Zahlung fällig.
Sperre im Falle der Nichtzahlung: Der Provider behält sich im Falle der nicht rechtzeitigen oder vollständigen Bezahlung das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Services zu sperren. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung seiner Nutzungsgebühren bleibt davon unberührt.
8. Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der einschlägigen berufs-rechtlichen Gesetze und der Datenschutzgesetze, in Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.
Der Kunde garantiert, bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegen keine Rechte zu verstoßen und die zu unterlassen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Garantien hat der Kunde den Provider schad- und klaglos zu halten.
Dem Kunden obliegt es, Kopien zur Sicherung seiner Daten anzufertigen.
9. Rechte und Pflichten des Providers
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Services für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit erstellt werden. Der Provider übernimmt keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der angebotenen Dienste, sowie für eine bestimmte Verwendbarkeit. Der Provider haftet dem Kunden nicht für eine allfällige Unterbrechung, Störung, Verspätung, Löschung, Fehlübertragung, oder einen Speicherausfall im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Services.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die vom Provider angebotenen Dienste auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Dienste ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Dienste abhängig, auf die der Provider keinen Einfluss hat.
Der Provider ist berechtigt, die Dienste aus internen Gründen, etwa zu Wartungszwecken, für eine kurze, angemessene Zeit zu unterbrechen. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten, sofern der Provider auf eine schnelle Beseitigung der Unterbrechung hinwirkt.
10. Zahlungsbedingungen
Sämtliche der vom Provider angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich und sofern die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen ist, netto; die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
Der Anspruch auf die fixen jährlichen Gebühren entsteht (jährlich) zum Tag des Vertragsabschlusses im Vorhinein.
Der Anspruch auf Bezahlung von Setup- und sonstigen Einmalgebühren entsteht mit Abschluss des Vertrages.
Sämtliche Gebühren sind binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
Wertsicherung: Die jährlichen Gebühren werden gemäß dem von der Statistik Austria veröffentlichten VPI 2015 wertgesichert. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl, Berechnungsbasis für das zukünftige Entgelt die jeweils für den Vormonat des letzten Vertragsjahres verlautbarte Indexzahl. Die Vertragsparteien sind berechtigt, einmal jährlich schriftlich (E-Mail genügt) und mit Wirkung ausschließlich für die Zukunft eine Anpassung des Lizenzentgelts zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe (§ 456 UGB). Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Provider die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 25,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Provider sämtliche erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
Des Weiteren ist der Provider im Verzugsfall nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Provider für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Providers aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Provider schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Nicht ausdrücklich gewidmete Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf Kosten und Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Der Provider ist jedoch berechtigt, eingehende Zahlungen zuerst auf die älteste Forderung anzurechnen.
11. Dauer/Auflösung
Sofern keine ausdrückliche Nutzungsdauer vereinbart wurde, erfolgt der Vertragsabschluss unbefristet. Der unbefristete Nutzungsvertrag kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres ohne Angabe von Gründen schriftlich (E-Mail oder Telefax genügt) gekündigt werden.
Ausdrücklich befristete Nutzungsverträge können während der Vertragslaufzeit von jeder Vertragspartei nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Das gilt auch dann, wenn der Kunde (insbesondere im Zusammenhang mit einer Paketbuchung) einer Mindestbezugsdauer (= Kündigungsverzicht) zugestimmt hat. Die Vereinbarung einer Mindestbezugsdauer stellt keine Befristung dar und lässt das Abonnement über den Zeitraum des Mindestbezuges weiterlaufen.
Für alle Arbeiten des Providers, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Provider das vereinbarte volle Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen.
12. Gewährleistung/Haftung/ Verjährung
Der Provider leistet für ihre entgeltlichen Leistungen Gewähr nach den Regelungen der §§ 922ff ABGB.
Für unentgeltliche Leistungen besteht kein Gewährleistungsanspruch des Kunden.
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Leistung durch den Provider, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Die Haftung des Providers und die ihrer Organe, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist dem Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die der Provider zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner „Leute“.
Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung/Haftung verjähren spätestens binnen 6 Monaten nach Leistungserbringung.
13. Eingestellter Content
Der Provider räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, eigenen „Content“ (wie Lichtbilder, Videos, Grafiken, Logos, Texte usw.) einzustellen und Dritten zugänglich zu machen. Für den Content ist der jeweilige Kunde selbst verantwortlich. In Bezug zu diesem Content kommt dem Provider die Rolle eines rein technischen Verbreiters/Hosts zu, der auf den verbreiteten Content des Kunden keinen Einfluss nimmt und diese auch nicht beaufsichtigt. Eine Verantwortlichkeit des Providers kann gemäß § 16 Abs 1 ECG erst dann eintreten, wenn er von einem rechtswidrigen Content Kenntnis hat und diesen nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung entfernt/sperrt.
Der Kunde sagt dem Provider ausdrücklich zu, keinen Content einzustellen, dessen Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte des Fotografen und Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten) verletzt und ihm die Nutzungsrechte zur nicht bloß vorübergehenden Vervielfältigung, Verbreitung und Abrufbarhaltung zustehen. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Contents.
Behauptet ein Dritter in nachvollziehbarer Weise, durch den Inhalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so ist der Provider berechtigt, die vom Kunden bekannten Kontaktdaten bekannt zu geben.
14. Datenschutz
Alle vom Kunden bereitgestellten Daten verbleiben im Eigentum des Kunden, der auch der Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist.
Der Provider verpflichtet sich bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Rückgabe aller vom Kunden bereitgestellten digitalen Daten auf einem gängigen Massenspeichermedium.
Ist der Provider für den Kunden als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne der Art 4 Nr. 8 und Art 28 ff DSGVO tätig, so ist zwischen den Vertragsparteien ein ergänzender Auftragsdatenverarbeitervertrag (ADV) abzuschließen.
15. Verschwiegenheit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen und Daten streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Bestimmung gilt auch nach Vertragsbeendigung.
16. Referenz
Der Provider ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Website mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen.
17. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; die Übersendung mittels Fax oder E-Mail genügt der Schriftform. All dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 8054 Graz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
Erfüllungsort ist in 8054 Graz.
Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
1. Geltungsbereich der AGB
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beziehungen zwischen dem Kunden einerseits und der PROVENTOR DEUTSCHLAND GmbH („Provider“) andererseits aus der Nutzung von „Services“ und der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Provider hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
AGB des Kunden widerspricht der Provider hiermit ausdrücklich.
Änderungen der AGB und der Preisliste werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn er den geänderten AGB oder der geänderten Preisliste nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Die vorliegenden AGB sind für den Einsatz gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, konzipiert.
2. Über die Leistungen des Providers
Der Provider bietet Softwarelösungen in den Bereichen „Sicherheit“, „Kommunikation“, „E-Learning“ sowie korrespondierende Schulungs- und Beratungsdienstleistungen an.
Die Services werden vom Provider grundsätzlich in Form einer Software as a Service-Lösung (SaaS) bereitgestellt. Vertragsgegenständlich ist die laufende Bereitstellung des Zugangs zu diesen Services.
Dem Kunden werden grundsätzlich keinerlei urheberrechtlichen Verwertungs-, Nutzungs- oder Bearbeitungsrechte an der dem Service zugrundeliegenden Software (Ausnahme für Apps siehe Punkt 4. der AGB) oder den Serviceinhalten (siehe Punkt 3. der AGB) eingeräumt.
Die Services des Providers enthalten Vorschläge und Empfehlungen, wie (gesetzliche) Dokumentationspflichten erfüllt werden können, jedoch keine verbindlichen Ratschläge. Der Kunde hat selbst zu entscheiden, ob er den Vorschlägen folgt, diese verwirft oder auf andere Weise entspricht.
Der Provider rät dem Kunden in jedem Fall, die Vorschläge auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und sich diesbezüglich von geeigneten Fachmännern/Fachfrauen beraten zu lassen.
Für die Einhaltung von ihn treffenden gesetzlichen Dokumentationspflichten bleibt alleine der Kunde verantwortlich; dabei sollen ihn die Services unterstützen.
3. Leistungen
Die vertragsgegenständlichen Services können vom Provider je nach Servicepaket auf eine bestimmte Anzahl von Mandanten und/oder Benutzer beschränkt werden.
Die Setupgebühr beinhaltet die Einrichtung des technischen Zugangs zu den Services und eine Kurzeinweisung im Wege der Telekommunikation.
Weitere Schulungen und Dienstleistungen des Providers sind vom Kunden gesondert zu beauftragen und zu bezahlen.
Sofern für den Auftrag kein gesondertes Honorar vereinbart wurde, verrechnet der Provider den vereinbarten Stundensatz, ist ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart, einen Stundensatz in der Höhe von netto € 175,00.
In dem Honorar nicht enthalten sind Barauslagen, An- und Abreise- sowie Unterbringungskosten, die – sofern keine ausdrückliche gegenteilige Regelung getroffen wurde – der Provider dem Kunden gesondert in Rechnung stellen kann.
4. Apps
Der Provider kann dem Kunden auch Apps zum Download anbieten. Die Bedingungen des Downloads der Apps werden am Bildschirm des Endgerätes ausgewiesen.
Die Apps können erforderlich sein, um die Services des Providers nutzen zu können.
Die Apps stehen in ihrer Gesamtheit im Eigentum des Providers und sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erwirbt das nicht ausschließliche, jedoch zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, eine Kopie der App für seine eigenen Zwecke auf dem Endgerät zu speichern.
Beim Download gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops (z.B. Apple Store, Google Play), auf die der Provider keinen Einfluss hat.
Updates der Apps hat der Kunde ausdrücklich zuzustimmen; diese Zustimmung kann auch im Vorhinein erteilt werden.
5. Rechte an den Serviceinhalten
Die Serviceinhalte stehen in ihrer Gesamtheit und in ihren Teilen im Eigentum des Providers und sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an den Serviceinhalten (oder Teilen davon) verbleiben ausschließlich beim Provider.
Dem Kunden werden aufgrund des Abonnements keinerlei Urheber-, Verwertungs-, Lizenz- oder Bearbeitungsrechte an den Serviceinhalten (oder Teilen davon) eingeräumt.
Jegliche urheberrechtliche Verwertung der Serviceinhalte (oder Teilen davon) durch den Kunden ist untersagt und verwirklicht eine (zivil- wie strafrechtliche sanktionierte) Urheberrechtsverletzung.
6. Registrierung
Sofern nicht bereits zuvor ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde, erklärt der Kunde spätestens mit der Registrierung verbindlich sein Vertragsangebot auf Nutzung der Services, das vom Provider durch Freischaltung angenommen werden kann.
Bei der Registrierung hat der Kunde die abgefragten Daten, insbesondere seine Firma, die Geschäftsanschrift, die Ansprechperson sowie seine E-Mail-Adresse, bekanntzugeben und die AGB in der gültigen Fassung zu akzeptieren.
Der Provider ist berechtigt, das Angebot des Kunden zur Freischaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Dem Kunden obliegt die Sicherung und Geheimhaltung der Zugangsdaten zu seinem personalisierten Online-Bereich. Der Provider empfiehlt, ein sicheres Passwort zu verwenden.
7. Nutzung von kostenpflichtigen Services
Die Services des Providers sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Die Abrechnung der laufenden Nutzungsgebühren erfolgt über die vorgegebenen Zahlungsmöglichkeiten, wobei auch Payment-Provider zum Einsatz kommen können.
Soweit die Zahlungsabwicklung über einen Online-Store wie Apple Store oder Google Play erfolgt, so übermittelt dieser dem Kunden einen Beleg, der den Provider als Verkäufer, das Produkt und den Preis nennt. Die Abwicklung des Kauf- und Zahlungsvorganges erfolgt in diesem Fall über das Online-Store-Konto des Kunden.
Bei der Zahlungsabwicklung gelten die AGB des Payment-Providers bzw. des Online-Stores, auf die der Provider keinen Einfluss hat.
Die ausgewiesenen Nutzungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig, das gilt insbesondere auch für Paketbuchungen mit einer Vorauszahlung für einen bestimmten Zeitraum.
Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, handelt es sich bei den Preisangaben um Nutzungsentgelte je Jahr. Die jährlichen Nutzungsgebühren sind jeweils im Vorhinein zur Zahlung fällig.
Sperre im Falle der Nichtzahlung: Der Provider behält sich im Falle der nicht rechtzeitigen oder vollständigen Bezahlung das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Services zu sperren. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung seiner Nutzungsgebühren bleibt davon unberührt.
8. Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der einschlägigen berufs-rechtlichen Gesetze und der Datenschutzgesetze, in Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.
Der Kunde garantiert, bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegen keine Rechte zu verstoßen und die zu unterlassen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Garantien hat der Kunde den Provider schad- und klaglos zu halten.
Dem Kunden obliegt es, Kopien zur Sicherung seiner Daten anzufertigen.
9. Rechte und Pflichten des Providers
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Services für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit erstellt werden. Der Provider übernimmt keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der angebotenen Dienste, sowie für eine bestimmte Verwendbarkeit. Der Provider haftet dem Kunden nicht für eine allfällige Unterbrechung, Störung, Verspätung, Löschung, Fehlübertragung, oder einen Speicherausfall im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Services.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die vom Provider angebotenen Dienste auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Dienste ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Dienste abhängig, auf die der Provider keinen Einfluss hat.
Der Provider ist berechtigt, die Dienste aus internen Gründen, etwa zu Wartungszwecken, für eine kurze, angemessene Zeit zu unterbrechen. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten, sofern der Provider auf eine schnelle Beseitigung der Unterbrechung hinwirkt.
10. Zahlungsbedingungen
Sämtliche der vom Provider angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich und sofern die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen ist, netto; die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
Der Anspruch auf die fixen jährlichen Gebühren entsteht (jährlich) zum Tag des Vertragsabschlusses im Vorhinein.
Der Anspruch auf Bezahlung von Setup- und sonstigen Einmalgebühren entsteht mit Abschluss des Vertrages.
Sämtliche Gebühren sind binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
Wertsicherung: Die jährlichen Gebühren werden auf der Grundlage des offiziellen Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland wertgesichert. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl, Berechnungsbasis für das zukünftige Entgelt die jeweils für den Vormonat des letzten Vertragsjahres verlautbarte Indexzahl. Die Vertragsparteien sind berechtigt, einmal jährlich schriftlich (E-Mail genügt) und mit Wirkung ausschließlich für die Zukunft eine Anpassung des Lizenzentgelts zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Provider die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 25,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Provider sämtliche erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
Des Weiteren ist der Provider im Verzugsfall nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Provider für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Providers aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Provider schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Nicht ausdrücklich gewidmete Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf Kosten und Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Der Provider ist jedoch berechtigt, eingehende Zahlungen zuerst auf die älteste Forderung anzurechnen.
11. Dauer/Auflösung
Sofern keine ausdrückliche Nutzungsdauer vereinbart wurde, erfolgt der Vertragsabschluss unbefristet. Der unbefristete Nutzungsvertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Quartals ohne Angabe von Gründen schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt werden.
Ausdrücklich befristete Nutzungsverträge können während der Vertragslaufzeit von jeder Vertragspartei nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Das gilt auch dann, wenn der Kunde (insbesondere im Zusammenhang mit einer Paketbuchung) einer Mindestbezugsdauer (= Kündigungsverzicht) zugestimmt hat. Die Vereinbarung einer Mindestbezugsdauer stellt keine Befristung dar und lässt das Abonnement über den Zeitraum des Mindestbezuges weiterlaufen.
Für alle Arbeiten des Providers, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Provider das vereinbarte volle Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen.
12. Gewährleistung/Haftung/ Verjährung
Der Provider leistet für ihre entgeltlichen Leistungen Gewähr nach den Regelungen der §§ 922ff ABGB.
Für unentgeltliche Leistungen besteht kein Gewährleistungsanspruch des Kunden.
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Leistung durch den Provider, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Die Haftung des Providers und die ihrer Organe, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist dem Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die der Provider zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner „Leute“.
Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung/Haftung verjähren spätestens binnen 6 Monaten nach Leistungserbringung.
13. Eingestellter Content
Der Provider räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, eigenen „Content“ (wie Lichtbilder, Videos, Grafiken, Logos, Texte usw.) einzustellen und Dritten zugänglich zu machen. Für den Content ist der jeweilige Kunde selbst verantwortlich. In Bezug zu diesem Content kommt dem Provider die Rolle eines rein technischen Verbreiters/Hosts zu, der auf den verbreiteten Content des Kunden keinen Einfluss nimmt und diese auch nicht beaufsichtigt. Eine Verantwortlichkeit des Providers kann erst dann eintreten, wenn er von einem rechtswidrigen Content Kenntnis hat und diesen nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung entfernt/sperrt.
Der Kunde sagt dem Provider ausdrücklich zu, keinen Content einzustellen, dessen Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte des Fotografen und Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten) verletzt und ihm die Nutzungsrechte zur nicht bloß vorübergehenden Vervielfältigung, Verbreitung und Abrufbarhaltung zustehen. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Contents.
Behauptet ein Dritter in nachvollziehbarer Weise, durch den Inhalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so ist der Provider berechtigt, die vom Kunden bekannten Kontaktdaten bekannt zu geben.
14. Datenschutz
Alle vom Kunden bereitgestellten Daten verbleiben im Eigentum des Kunden, der auch der Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist.
Der Provider verpflichtet sich bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Rückgabe aller vom Kunden bereitgestellten digitalen Daten auf einem gängigen Massenspeichermedium.
Ist der Provider für den Kunden als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne der Art 4 Nr. 8 und Art 28 ff DSGVO tätig, so ist zwischen den Vertragsparteien ein ergänzender Auftragsdatenverarbeitervertrag (ADV) abzuschließen.
15. Verschwiegenheit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen und Daten streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Bestimmung gilt auch nach Vertragsbeendigung.
16. Referenz
Der Provider ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Website mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen.
17. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; die Übersendung mittels Fax oder E-Mail genügt der Schriftform. All dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 70435 Stuttgart sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
Erfüllungsort ist in 70435 Stuttgart.
Es gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.