Allgemeine Geschäftsbedingungen PROVENTOR
Stand März 2026
1. Geltungsbereich der AGB
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beziehungen zwischen dem Kunden und der PROVENTOR e-solutions GmbH und Ihrer Tochterunternehmen („PROVENTOR“) aus der Nutzung von „Services“ und der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der PROVENTOR hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Den AGB des Kunden widerspricht der PROVENTOR hiermit ausdrücklich. Änderungen der AGB werden dem Kunden nicht gesondert bekannt gegeben, sondern sind immer in aktueller Form auf der PROVENTOR Webseite verfügbar. Die vorliegenden AGB sind für den Einsatz gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, konzipiert.
2. Lizenzen und Leistungsumfang
PROVENTOR bietet Softwarelösungen in den Bereichen „Sicherheit“, „Kommunikation“, „E-Learning“ sowie korrespondierende Schulungs- und Beratungsdienstleistungen an. Die Services werden von PROVENTOR in Form einer Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) bzw. als On-Premise Installation bereitgestellt. Vertragsgegenständlich ist die laufende Bereitstellung des Zugangs zu diesen Services. Dem Kunden werden keinerlei urheberrechtlichen Verwertungs-, Nutzungs- oder Bearbeitungsrechte an der dem Service zugrundeliegenden Software (Ausnahme für Apps siehe Punkt 4. der AGB) oder den Serviceinhalten (siehe Punkt 3. der AGB) eingeräumt. Die Services von PROVENTOR enthalten Vorschläge und Empfehlungen, wie (gesetzliche) Dokumentationspflichten erfüllt werden können, jedoch keine verbindlichen Ratschläge. Der Kunde hat selbst zu entscheiden, ob er den Vorschlägen folgt, diese verwirft oder auf andere Weise entspricht. PROVENTOR rät dem Kunden in jedem Fall, die Vorschläge auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und sich diesbezüglich von geeigneten Fachmännern/Fachfrauen beraten zu lassen. Für die Einhaltung von ihn treffenden gesetzlichen Dokumentationspflichten bleibt allein der Kunde verantwortlich; dabei sollen ihn die Services unterstützen.
Digitale Bestellungen via Email oder Online-Bestellung sind ab dem Zeitpunkt des Absendens bindend. Über den Bestellumfang wird dem Kunden eine Auftragsbestätigung von PROVENTOR per Email zugesendet.
Die vertragsgegenständlichen Software-Services unterliegen den von PROVENTOR definierten Produktleistungspaket. Schulungen und Dienstleistungen von PROVENTOR sind vom Kunden gesondert zu beauftragen.
Die Services von PROVENTOR sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Abrechnung der laufenden Nutzungsgebühren erfolgt über die vorgegebenen Zahlungsmöglichkeiten. Die ausgewiesenen Nutzungsgebühren sind sofort zur Zahlung
fällig, das gilt insbesondere auch für Paketbuchungen mit einer Vorauszahlung für einen bestimmten Zeitraum. Die Nutzungsentgelte werden entweder (ja nach Art der Bestellung) pro Monat oder pro Jahr in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Die Nutzungsgebühren sind jeweils im Vorhinein zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
PROVENTOR behält sich im Falle der nicht rechtzeitigen oder vollständigen Bezahlung das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Services zu sperren. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung seiner Nutzungsgebühren bleibt davon unberührt.
2.1 Apps für mobile Endgeräte
PROVENTOR kann dem Kunden auch Apps zum Download anbieten. Die Bedingungen des Downloads der Apps werden am Bildschirm des Endgerätes ausgewiesen. Die Apps können erforderlich sein, um die Services von PROVENTOR nutzen zu können. Die Apps stehen in ihrer Gesamtheit im Eigentum von PROVENTOR und sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erwirbt das nicht ausschließliche, jedoch zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, eine Kopie der App für seine eigenen Zwecke auf dem Endgerät zu speichern. Beim Download gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops (Apple App Store und Google Play Store), auf die PROVENTOR keinen Einfluss hat.
Updates der Apps hat der Kunde ausdrücklich zuzustimmen; diese Zustimmung kann auch im Vorhinein erteilt werden. Werden angebotene APPs nicht automatisch oder wiederkehrend manuell aktualisiert, kann PROVENTOR die Lauffähigkeit der Software nicht gewährleisten. Dahingehend ist PROVENTOR berechtigt, Gebühren für Supportanfragen zu verrechnen, falls aufgrund fehlender Softwareaktualisierung ein Aufwand entsteht.
3. Zahlungsbedingungen
Sämtliche der vom PROVENTOR angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich und sofern die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen ist, netto; die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach den gesondert getroffenen Vereinbarungen laut Auftrag oder Rechnung. Der Anspruch auf die fixen Gebühren entsteht zum Tag des Vertragsabschlusses im Vorhinein. Der Anspruch auf Bezahlung von Setup- und sonstigen Einmalgebühren entsteht mit Abschluss des Vertrages. Sofern nicht individuell anders vereinbart sind sämtliche Gebühren binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
3.1 Regelmäßige Zahlungen
Der Kunde genehmigt durch das Beziehen von Serviceleistungen und Dienste von PROVENTOR entsprechend vereinbarten Nutzungslizenzen eine regelmäßige Zahlung. Ferner bestätigt der Kunde, Zahlungen in festgelegten regelmäßigen Abständen so lange fortlaufend zu zahlen, bis der bestehende Auftrag vom Kunden oder PROVENTOR gekündigt wird. Diese Zahlungen werden allgemein im Voraus für den jeweiligen Nutzungszeitraum in Rechnung gestellt.
3.2 Wertsicherung und Preisanpassungen
Die Gebühren werden gemäß dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucher-Preis-Index wertgesichert. Dadurch erhöhen sich die Gebühren einmal jährlich.
Zusätzlich behält sich PROVENTOR das Recht vor, vereinbarte Preise anzupassen. Alle Preisänderungen werden dem Kunden zumindest 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Innerhalb des genannten Zeitraums, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Sofern kein Anspruch auf dieses Sonderkündigungsrecht, binnen der genannten Zeit, in Form einer schriftlichen Kündigung genommen wird und die Dienste weiterhin genutzt werden, so gelten die geänderten Preise als akzeptiert.
3.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, PROVENTOR die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der einschlägigen berufsrechtlichen Gesetze und der Datenschutzgesetze, in Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen. Der Kunde garantiert, bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegen keine Rechte zu verstoßen und diese zu unterlassen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Garantien hat der Kunde PROVENTOR schad- und klaglos zu halten.
5. Eigentum und Urheberrechte
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Services für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit erstellt werden. PROVENTOR übernimmt keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der angebotenen Dienste, sowie für eine bestimmte Verwendbarkeit.
Die Serviceinhalte stehen in ihrer Gesamtheit und in ihren Teilen im Eigentum von PROVENTOR und sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an den Serviceinhalten (oder Teilen davon) verbleiben ausschließlich bei PROVENTOR. Dem Kunden werden aufgrund des Abonnements keinerlei Urheber-, Verwertungs-, Lizenz- oder Bearbeitungsrechte an den Serviceinhalten (oder Teilen davon) eingeräumt. Jegliche urheberrechtliche Verwertung der Serviceinhalte (oder Teilen davon) durch den Kunden ist untersagt und verwirklicht eine (zivil- wie strafrechtliche sanktionierte) Urheberrechtsverletzung.
PROVENTOR haftet nicht für eine allfällige Unterbrechung, Störung, Verspätung, Löschung, Fehlübertragung, oder einen Speicherausfall im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Services. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von PROVENTOR angebotenen Dienste auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber
angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Dienste ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Dienste abhängig, auf die PROVENTOR keinen Einfluss hat. PROVENTOR ist berechtigt, die Dienste aus internen Gründen, etwa zu Wartungszwecken, für eine kurze, angemessene Zeit zu unterbrechen. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten, sofern PROVENTOR auf eine schnelle Beseitigung der Unterbrechung hinwirkt.
Der Kunde ist verpflichtet, PROVENTOR sämtliche Nachteile und Schäden zu ersetzen, falls dieser in Folge einer unberechtigten Weitergabe des Lizenzprodukts oder der Unternehmenszugangsdaten von dritter Seite in Anspruch genommen wird (Schad- und Klagloserklärung).
6. Nutzungsdauer und Kündigung
Sofern keine ausdrückliche Nutzungsdauer vereinbart wurde, erfolgt die Nutzungsvereinbarung unbefristet. Diese unbefristete Nutzung kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigungsfristen sind in den jeweiligen Nutzungsvereinbarungen festgehalten, oder werden beim Übersenden der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
7. Gewährleistung, Wartung und Support
PROVENTOR leistet für die entgeltlichen Leistungen des Kunden Gewähr nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Für unentgeltliche Leistungen besteht kein Gewährleistungsanspruch des Kunden.
Der Kunde hat aufgefundene Mängel unverzüglich nach Erkennen derselben schriftlich unter Beschreibung des Mangels über die jeweiligen Supportkanäle zu melden. Im Rahmen der technischen Wartung steht zusätzlich eine technische Unterstützung bei der Nutzung der Leistungen zur Verfügung (Support). Der Support ist erreichbar unter support@proventor.net.
Eine Unterstützung durch den Support erfolgt insoweit, als es sich um technische Fragen der dokumentationsgemäßen Handhabung des Softwareproduktes handelt. Inhaltliche bzw. fachliche Fragen sind nicht Gegenstand des Supports durch PROVENTOR. Dahingehend werden Schulungen und erweiterte Unterstützungsleistungen angeboten.
PROVENTOR verpflichtet sich, gelieferte Softwareprodukte technisch zu warten, bekannte Fehler zu beheben und insbesondere auf neu herauskommende Betriebssystem- und Browserversionen anzupassen. Die Umsetzung von technischen Wartungsleistungen erfolgt durch eine Einspielung von Updates auf dem Server von PROVENTOR. Zeitpunkt der Bereitstellung von allgemeinen technischen Updates sowie Umfang der jeweiligen Verbesserungen liegen im Ermessen von PROVENTOR. Kritische Updates zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit (z.B. bei neuen Betriebssystem- oder Browserversionen) werden umgehend bzw. möglichst zeitnah nach Erscheinen der betreffenden Releases bereitgestellt.
Die zeitliche Verfügbarkeit von Updates der mobilen Anwendungen (Apps für IOS und Android) hängt zusätzlich von den spezifischen Freischaltbedingungen der jeweiligen App-Stores von Apple und Google ab.
Sollten im Zuge von Werbemaßnahmen kostenfreie Endgeräte (z.B. Tablets) zur Verfügung gestellt werden, so übernimmt PROVENTOR keinerlei Gewähr für Funktionalität. Garantieansprüche können vom Kunden gegenüber PROVENTOR nicht geltend gemacht werden.
8. Haftung und Verjährung
Die Haftung von PROVENTOR und die ihrer Organe, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist dem Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die PROVENTOR zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung von PROVENTOR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner „Leute“. In jedem Fall ist die Haftungsobergrenze auf die Höhe der Jahresgebühr beschränkt
Wenngleich die Software sorgfältigen Qualitätssicherungsmaßnahmen unterzogen wird, können Mängel und Fehler nicht ausgeschlossen werden. Dafür gelten die Bestimmungen unter Punkt 7. Gewährleistung/Wartung/Support der AGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
PROVENTOR haftet jedoch nicht für Schäden oder Folgeschäden, die auf Grund der Benutzung des Lizenzprodukts entstehen. Insbesondere nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die als Folgeschäden unmittelbar und/oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung des Softwareproduktes in Verbindung stehen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Datenschutz und Vereinbarung der Auftragsverarbeitung
Alle vom Kunden bereitgestellten Daten verbleiben im Eigentum des Kunden, der auch der Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist. Der Kunde hat das Recht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Rückgabe aller vom Kunden bereitgestellten digitalen Daten einzufordern.
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen des Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
Der Zweck der Datenverarbeitung dient ausschließlich dem Verwendungszweck der Software. Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur im Sinne des Support- und Wartungsvertrages eingesehen und bearbeitet. Eine Weitergabe oder Zweckentfremdung der Daten ist ausgeschlossen.
PROVENTOR verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten.
PROVENTOR informiert den Kunden unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Verwaltungs- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.
Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO. PROVENTOR erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden.
PROVENTOR erfüllt die gesetzlichen Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DSGVO.
Der Kunde verpflichtet sich PROVENTOR bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten zu unterstützen.
PROVENTOR ist befugt Sub-Auftragsverarbeiter zur unmittelbaren Erbringung einer Dienstleistung hinzuziehen. Die erforderlichen Vereinbarungen zwischen PROVENTOR und dem Sub-Auftragsverarbeiter gemäß des Art. 28 Abs. 4 DSGVO ist dabei immer abgeschlossen. Es ist sichergestellt, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die PROVENTOR auf Grund dieser Vereinbarung obliegen.
10. Verschwiegenheit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle erhaltenen Informationen und Daten streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
11. Referenz
PROVENTOR ist, vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden, dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Website mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen.
12. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehung zwischen PROVENTOR und dem Kunden unterliegt dem österreichischen Recht unter Ausschluss seiner Bestimmungen über das Internationale Privatrecht und des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung, auch über ihr Zustandekommen und ihre Gültigkeit, ist das sachlich zuständige Gericht in Graz, Österreich.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt eine solche Bestimmung, die der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt und von den Parteien wirksam vereinbart hätte werden können.
PROVENTOR, Graz im März 2026
