Brandschutzbeauftragte (BSB) tragen eine große Verantwortung im Unternehmen: Sie sorgen dafür, dass die Vorschriften eingehalten werden, Gefahren erkannt und Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Doch oft entsteht die Frage: Wer haftet eigentlich, wenn etwas passiert?

Die kurze Antwort: Brandschutzbeauftragte sind nicht automatisch haftbar. Haftung entsteht nur in bestimmten Fällen, etwa bei:

  • Grobe Fahrlässigkeit: Wenn grundlegende Sicherheitsmaßnahmen bewusst missachtet oder ignoriert werden.
  • Bewusst ignorierten Gefahren:  Wenn bekannte Risiken nicht gemeldet oder behandelt werden.
  • Falscher oder fehlender Dokumentation : Wenn vorgeschriebene Nachweise oder Protokolle nicht geführt werden.

Verantwortung ist Teamarbeit

Wichtig ist: Brandschutz ist kein Einzelkämpfer-Thema. Arbeitgeber haben die Pflicht, ausreichend Mittel, Zeit und Schulungen bereitzustellen, damit der Brandschutzbeauftragte seine Aufgaben erfüllen kann. Verantwortung kann nicht einfach „abgeschoben“ werden. Nur ein gut abgestimmtes Zusammenspiel zwischen Unternehmen, Eigentümer und Brandschutzbeauftragten sorgt für echten Schutz.

Das bedeutet konkret: Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen für alle Beteiligten, Dokumentation von Inspektionen, Schulungen und Gefährdungsanalysen und klare Kommunikation und Verantwortungszuweisung im Unternehmen.

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