
Brandschutz als dauerhafte Betreiberverantwortung
Der vorbeugende Brandschutz ist in Österreich klar geregelt. Eine zentrale Grundlage bildet dabei die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“, die von der Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) herausgegeben wird. Sie definiert die wesentlichen Anforderungen an den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz von Gebäuden. Für viele Verantwortliche wird die Richtlinie jedoch erst dann relevant, wenn es zu einer behördlichen Überprüfung, einer Nutzungsänderung oder im schlimmsten Fall zu einem Brandereignis kommt.
Dabei ist die OIB-Richtlinie 2 kein einmaliges Planungsthema, sondern eine dauerhafte Verpflichtung im laufenden Betrieb.
Was regelt die OIB-Richtlinie 2?
Die OIB-Richtlinie 2 legt fest, wie Gebäude so geplant, errichtet und betrieben werden müssen, dass die Entstehung und Ausbreitung von Bränden möglichst verhindert wird. Gleichzeitig soll sichergestellt sein, dass sich Personen im Brandfall rasch und sicher in Sicherheit bringen können und die Brandbekämpfung durch Einsatzkräfte nicht unnötig erschwert wird.
Zu den zentralen Inhalten zählen unter anderem Anforderungen an Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege, Baustoffe, brandschutztechnische Anlagen sowie Maßnahmen zur Begrenzung der Brandausbreitung. Die Richtlinie gilt dabei nicht nur für Neubauten, sondern ist auch im Bestand relevant, insbesondere bei Umbauten, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen.
Verantwortung endet nicht mit der Bauabnahme
Ein häufiger Irrtum in der Praxis ist die Annahme, dass mit der Fertigstellung eines Gebäudes oder der behördlichen Genehmigung alle Brandschutzpflichten erfüllt sind. Tatsächlich beginnt die Verantwortung im laufenden Betrieb erst richtig.
Betreiber, Eigentümer und verantwortliche Personen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die in der OIB-Richtlinie 2 vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen dauerhaft wirksam bleiben. Fluchtwege müssen freigehalten werden, Brandschutztüren müssen funktionstüchtig sein, und technische Anlagen wie Brandmelde- oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden.
Organisatorischer Brandschutz als Schlüssel
Neben den baulichen und technischen Vorgaben spielt der organisatorische Brandschutz eine entscheidende Rolle. Dazu zählen klare Zuständigkeiten, regelmäßige Kontrollen, Schulungen der Mitarbeitenden sowie dokumentierte Brandschutzbegehungen. Gerade bei Prüfungen zeigt sich immer wieder, dass nicht unbedingt die Mängel selbst das größte Problem darstellen, sondern fehlende oder unvollständige Nachweise.
Rechtlich gilt: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht durchgeführt. Diese Grundregel macht deutlich, wie wichtig eine nachvollziehbare und aktuelle Brandschutzdokumentation ist.
Dokumentation und Nachweisführung
Die OIB-Richtlinie 2 fordert zwar nicht explizit eine bestimmte Form der Dokumentation, in der Praxis ist sie jedoch unverzichtbar. Behörden, Sachverständige und Versicherungen verlangen im Anlassfall klare Nachweise über durchgeführte Kontrollen, Wartungen und Schulungen.
Eine strukturierte Dokumentation hilft nicht nur bei Prüfungen, sondern auch im Alltag: Verantwortliche behalten den Überblick, Fristen werden eingehalten und Mängel können gezielt verfolgt und behoben werden. Damit wird Brandschutz von einer reinen Pflicht zu einem aktiv gesteuerten Prozess.
Die OIB-Richtlinie 2 ist weit mehr als ein technisches Regelwerk für Planer und Bauherren. Sie bildet die Grundlage für einen wirksamen Brandschutz über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinweg. Für Betreiber bedeutet das, Verantwortung zu übernehmen, nicht nur auf dem Papier, sondern im täglichen Betrieb.
Wer die Vorgaben ernst nimmt, regelmäßig kontrolliert und nachvollziehbar dokumentiert, erhöht nicht nur die Sicherheit von Menschen und Sachwerten, sondern reduziert auch Haftungsrisiken erheblich. Vorbeugender Brandschutz beginnt nicht im Ernstfall, sondern im konsequenten Umgang mit den Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.
