Was Unternehmen wissen und nachweisen müssen

Betrieblicher Brandschutz ist keine freiwillige Maßnahme. Er ist eine gesetzliche Verpflichtung – und Teil der unternehmerischen Sorgfaltspflicht.

Geschäftsführer, Behördenleiter und verantwortliche Führungskräfte tragen die persönliche Verantwortung für die Sicherheit von Mitarbeitenden, Besuchern und Sachwerten. Kommt es zu einem Brand, steht nicht nur die Schadenshöhe im Fokus – sondern vor allem die Frage:

Wurde der organisatorische Brandschutz ordnungsgemäß umgesetzt und dokumentiert?

Nachfolgend finden Sie die 10 zentralen Pflichten im organisatorischen Brandschutz, die Unternehmen zwingend berücksichtigen müssen

1. Brandschutzorganisation festlegen

Die gesamte Struktur des betrieblichen Brandschutzes muss schriftlich definiert sein. Zuständigkeiten dürfen nicht „informell“ geregelt werden – sie müssen klar dokumentiert sein.

2. Verantwortliche Personen benennen

Brandschutzbeauftragte, Stellvertretungen sowie Evakuierungshelfer müssen offiziell bestellt und ihre Aufgaben schriftlich übertragen werden.

3. Regelmäßige Übungen durchführen

Evakuierungs- und Brandschutzübungen sind nicht optional. Sie müssen geplant, durchgeführt und protokolliert werden.

4. Mitarbeiter unterweisen

Alle Beschäftigten sind mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Schulungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

5. Flucht- und Rettungswege freihalten

Fluchtwege müssen jederzeit zugänglich, gekennzeichnet und kontrolliert sein. Hier gibt es keine Kompromisse.

6. Löschmittel prüfen

Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen und sonstige Brandschutzeinrichtungen müssen in gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen geprüft werden.

7. Gefährdungsbeurteilung aktualisieren

Brandschutzkonzepte müssen dem aktuellen Betriebszustand entsprechen – nicht dem Stand von vor mehreren Jahren.

8. Maßnahmen dokumentieren

Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil der rechtlichen Absicherung. Ohne Nachweis gilt eine Maßnahme im Zweifel als nicht durchgeführt.

9. Mängel unverzüglich beheben

Festgestellte Sicherheitsmängel müssen umgehend beseitigt werden. Aufschub kann haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

10. Krisen- und Evakuierungspläne erstellen

Für den Ernstfall müssen klare Kommunikationswege und Handlungsanweisungen vorliegen – schriftlich und für alle zugänglich.

Warum organisatorischer Brandschutz Chefsache ist

Viele Unternehmen setzen technische Maßnahmen um, doch organisatorische Versäumnisse führen im Schadensfall häufig zu persönlicher Haftung.

Die zentrale Frage lautet nicht:
„Gab es Brandschutz?“
Sondern:
„War er rechtssicher organisiert und nachweisbar umgesetzt?“

Eine professionelle Begleitung kann helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu handeln.

Fachliche Unterstützung

Unser Partner Dr. Alfred Pölzl, MSc, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung organisatorischer Brandschutzpflichten.

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