Wenn hinweisgebende Personen Missstände oder Probleme melden, geben Sie auch ein Stück weit ihre Daten frei. Diese gilt es gemäß der DSGVO zu schützen. Aber auch die Daten der beschuldigten Personen müssen beschützt werden, da auch für diese ein hohes Risiko ausgeht – Unabhängig davon ob die Hinweise zutreffend sind oder nicht.
Kurz gesagt: Es findet eine Verarbeitung personenbezogener Daten statt. Damit sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben in jedem Fall zu erfüllen.
In den meisten Fällen, wie auch bei unserem internen Meldesystem i-INFORM, können Hinweise anonym abgegeben werden. Dabei findet eigentlich keine Verarbeitung personenbezogener Daten statt. Doch es ist immer zu berücksichtigen, wie die Meldungen der hinweisgebenden Personen angenommen werden bzw. eintreffen und ob in besonderen Fällen nicht doch personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Egal ob nur Hinweisgeber/innensystem allein oder Hinweisgeber/innensystem in Kombination mit einer Datenschutzlösung, wir von PROVENTOR decken hier beide Bereiche ab.
Mit unserem Whistleblower-System i-INFORM erfüllen Sie die EU-Richtlinie und das Hinweisgeber/innenschutzgesetz vollständig und können sich zusätzlich über eine einfache und flexible Bedienung und sogar verschiedene Pakete für unterschiedliche Unternehmensgrößen freuen.
Für Organisationen, die sowohl auf der Suche nach einem internen Meldesystem als auch einer Datenschutzlösung sind, bieten wir zusätzlich unsere Software DATA PROTECTION an. Diese digitale Lösung hilft Ihnen alle Datenschutzangelegenheiten zu strukturieren und zu dokumentieren und vereinfacht die Arbeit der verantwortlichen Personen.
Sie haben Interesse an einer oder beiden Softwarelösungen? Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Gespräch – wir beraten Sie gerne.