
i-INFORM – Hinweisgeberschutz und Vertrauen: So erfüllen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz und stärken Ihre Unternehmenskultur
Seit Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz. Es verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sowie öffentliche Stellen, interne Meldestellen einzurichten.
Ziel: Hinweisgeber – sogenannte „Whistleblower“ – vor Benachteiligungen zu schützen und Missstände frühzeitig aufzudecken.
Viele Organisationen stehen nun vor der Frage: Wie setzen wir diese Vorgaben rechtskonform, effizient und vertrauenswürdig um?
Die Antwort: Mit i-INFORM, dem digitalen Hinweisgebersystem von PROVENTOR.
Warum ein Hinweisgebersystem unverzichtbar ist
- Rechtliche Pflicht: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen eine interne Meldestelle anbieten.
- Vermeidung von Sanktionen: Verstöße gegen das HinSchG können Bußgelder nach sich ziehen.
- Stärkung der Kultur: Mitarbeitende, die Bedenken sicher äußern können, haben mehr Vertrauen in ihre Organisation.
i-INFORM – Ihre Vorteile auf einen Blick
- Rechtskonform
i-INFORM erfüllt alle Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes – von der vertraulichen Bearbeitung bis zur Dokumentationspflicht. - Echte Anonymität
Hinweisgeber bleiben technisch wie organisatorisch geschützt. Das senkt die Hemmschwelle für Meldungen erheblich. - Vertrauensbasis schaffen
Ein gelebtes Hinweisgebersystem signalisiert: Wir hören zu, wir handeln und wir schützen diejenigen, die Verantwortung übernehmen. - Transparente Prozesse
Alle Meldungen laufen zentral in einem System zusammen, Verantwortlichkeiten sind klar geregelt, Fristen werden eingehalten. - Für Mittelstand & Kommunen
Egal ob mittelständisches Unternehmen, Stadtverwaltung oder Verband – i-INFORM ist flexibel einsetzbar und leicht zu implementieren.
Das Hinweisgeberschutzgesetz macht interne Meldestellen verpflichtend – doch mit i-INFORM schaffen Sie nicht nur Compliance, sondern auch Vertrauen. So erkennen Sie Missstände frühzeitig, vermeiden rechtliche Risiken und stärken Ihre Unternehmenskultur nachhaltig.