Was ist bei der Umsetzung eines internen Hinweisgebersystems zu beachten?

Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde die EU-Whistleblowing-Richtlinie auch in Österreich zur Umsetzung gebracht. Unter anderem sind Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors ab einer bestimmten Größe verpflichtet, entsprechende interne Meldesysteme einzurichten, damit Hinweise zu Rechtsverletzungen in bestimmten Bereichen vertraulich gemeldet werden können. Dabei gelten je nach Unternehmensgröße unterschiedliche Fristen für die Umsetzung: Bei 50-249 Mitarbeitenden muss das interne Hinweisgebersystem bis 17. Dezember 2023 eingerichtet werden, bei einer Größe ab 250 Mitarbeitenden ist die Umsetzung bereits seit 25. August 2023 Pflicht.

Einladung

Gerne möchten wir Sie zu unserer Informationsveranstaltung zu diesem Thema einladen:

Datum:
Dienstag, 17.10.2023

Veranstaltungsort:
ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH
Schmiedgasse 2
8010 Graz

Programmablauf:

  • 16:30 Uhr: Empfang und Registrierung (durch ScherbaumSeebacher und PROVENTOR e-solutions)
  • 17:00 Uhr: Begrüßung und einleitende Worte
  • 17:10 Uhr: Rechtlicher Überblick zu den Eckpunkten des HSchG (Schwerpunkt internes Meldesystem) durch Herrn MMag. Marco Riegler, Partner der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH
  • 17:30 Uhr: Vorstellung i-Inform - das HinweisgeberInnensystem durch Harald Dunst, Geschäftsführer der Firma PROVENTOR e-solutions
  • 18:00 Uhr: Gemütlicher Ausklang und Networking inkl. Erfrischungsgetränk und Snack

Anmeldung

Melden Sie sich gleich HIER online an. Die Anmeldungen werden nach dem "first come, first serve"-Prinzip berücksichtigt, da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist. Anmeldung möglich bis 10. Oktober 2023.

Sie haben Fragen zur Veranstaltung?

Gerne steht Ihnen Melanie Lüers bei Fragen rund um die Veranstaltung zur Verfügung.

Wir freuen uns Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

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