Objektsicherheitsüberprüfung zum Schutze aller
Eigentümer von Gebäuden haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum grundsätzlich keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Für Liegenschaftseigentümer oder Eigentümergemeinschaften besteht nämlich aufgrund der Verkehrssicherungspflichten sowie der Bauwerkehaftung erhöhtes Haftungsrisiko. Die regelmäßige Kontrolle auf Schäden und Gefahrenquellen kann somit einerseits Gefährdungsbereiche an den Liegenschaften und Teilen davon aufzeigen und hilft andererseits, Haftungen zu minimieren oder bestenfalls zu vermeiden. Im Umkehrschluss handelt fahrlässig, wer sich um sein Objekt nicht kümmert - im Fall eines Unfalles drohen Schadenersatzpflichten oder gar strafrechtliche Konsequenzen.
ÖNORM B 1300 und B 1301 - Standards für die Objektsicherheitsüberprüfung
Um einen Standard für die ausreichende Erfüllung der Kontrollpflichten zu definieren, wurden im Jahr 2016 die ÖNORMEN B 1300 (für Wohngebäude) und B 1301 (für Nichtwohngebäude) veröffentlicht. Diese beiden Normen für die zerstörungsfreie Sichtkontrolle aller wesentlichen Bereiche gelten seither im Schadensfall als Maßstab für den Stand der Technik, der über die Bauvorschriften hinaus für die Sicherheit von Gebäuden verantwortlich ist.
Gültigkeitsbereiche der ÖNORM B 1300 und B 1301:
- Technische Objektsicherheit
- Gefahrenvermeidung und Brandschutz
- Gesundheits- und Umweltschutz
- Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
Die den ÖNORMEN B 1300 und B 1301 zugehörigen Checklisten sollen darstellen, wie die Dokumentation von Objektsicherheitsprüfungen durchgeführt werden kann. Das Ergebnis jeder Prüfung ist in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Die Normen empfehlen, Sichtkontrollen mindestens einmal pro Jahr durchzuführen. Wenn bei einer solchen Begehung ein Schaden ersichtlich wird, muss er gemeldet und innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden (bei sicherheitsgefährdenden Mängeln unverzüglich).
Neben der Sorgfalt bei der Prüfung müssen Verantwortliche auch für eine lückenlose, detaillierte Dokumentation Sorge tragen. Nur so kann er den Nachweis über die Erfüllung der gesetzlich geregelten Begehungen und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften erbringen.
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Und mit den Integrierten Sicherheitskatalogen nach TRVB und ÖNORM B1300 und B1301 wird es Ihnen auch weitaus einfacher gemacht, Ihre Kontrollpflichten zu erfüllen. Machen Sie es sich also nicht unnötig schwer und überzeugen Sie sich selbst mit einem kostenlosen Demozugang!