Wie auch im Sport gilt beim Brandschutz: Kenne deinen Gegner und mach dir seine Schwächen zunutze! Wer die Gefahrenquellen kennt, vorbeugende Maßnahmen trifft, Vorsicht walten lässt und alle Maßnahmen kontinuierlich kontrolliert und protokolliert, kann schon im Vorhinein viele Brandursachen ausschließen.
Ein gut funktionierender Betriebsbrandschutz ist ein wesentlicher Teil der betrieblichen Vorsorgen zur Vermeidung von Brandkatastrophen. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Ordnung und Sauberkeit aller Objekte
- Einwandfreier Betriebszustand aller Geräte
- Kontrollierter Umgang mit offenem Feuer und Licht
- Genehmigung, Überwachung und Nachkontrolle bei allen brandgefährlichen Tätigkeiten
- Richtige Lagerung brennbarer Stoffe und umweltgefährdender Chemikalien
- Schulung der Mitarbeiter über das Verhalten im Brandfall (Alarmieren-Retten-Löschen)
- Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr
Neben diesen „Basics“ umfasst der vorbeugende Brandschutz alle persönlichen Vorkehrungen zur Brandverhütung, die baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für den Fall eines Brandes, die Sicherung der Fluchtwege und Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von Gebäuden und die Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz. So logisch das in der Theorie auch klingt: Nicht selten sind Fluchtwege verstellt, Feuerlöscher nicht gewartet oder Feuerwehrflächen zugeparkt. So kommt dem Brandschutzbeauftragten oft die Rolle der „Spaßbremse“ zu, die Falschparker wegscheuchen oder Fluchtwege freimachen muss.
Brandverhütungsmaßnahmen
Brandgefährliche Tätigkeiten wie Autogenschneiden, Schweißen, Löten, Trennschleifen oder Flämmen dürfen nur nach Erteilung einer schriftlichen Genehmigung und unter geeigneter Überwachung erfolgen.
Kennzeichnungspflicht aller Lagerungen von brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen sowie von giftigen, ätzenden oder sonstigen umweltgefährdenden Stoffen gem. gesetzlicher Regelungen oder Normen.
Fluchtwege sind im Brandfall besonders wichtig, um Personenschäden zu vermeiden. Für sie gelten eine Reihe von Bestimmungen, etwa Maximallänge von 40 Meter, ausreichende Breite, Beschilderung und Beleuchtung nach ÖNORM Z 1000 und TRVB E-102; darüber hinaus müssen sie ständig in ihrer vollen Breite freigehalten werden. Notausgänge dürfen keinesfalls versperrt sein oder müssen von innen ohne Schlüssel leicht zu öffnen sein.
Brand- und Rauchschutztüren kommt die wichtige Aufgabe zu, die Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern. Darum müssen sie stets geschlossen sein oder über eine automatische Schließvorrichtung im Brandfall geschlossen werden.
Die gekennzeichneten Flächen für die Zufahrt und das Abstellen von Fahrzeugen der Feuerwehr und Rettung sind stets freizuhalten und dürfen nicht als Park- oder Abstellflächen verwendet werden.
Praktische Umsetzung
Obwohl es den Verantwortlichen meist klar ist, fällt die Umsetzung zuweilen schwer. Hier muss seitens der Geschäftsleitung ein klares Bekenntnis zum Brandschutz erfolgen, um den Brandschutzbeauftragten ihre Arbeit zu erleichtern. Wir unterstützen die BSB mit unserem digitalen Brandschutzprotokoll, wodurch Kontroll- und Dokumentationsaufgaben leichter über die Bühne gehen. Und für praktische Übungen im Betrieb, etwa für Lösch- oder Räumübungen, kann das Brandschutzforum Austria Unterstützung leisten.